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Rechtschreibargumente

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Ein Kommentar von Detlef Lindenthal [*1]

 

Die drei bedeutsamsten Argumente zur Rechtschreibung sind für mich:

1. Wenn eine Sache bereits bestmöglich geregelt ist, so muß sie durch jede Veränderung notwendigerweise verschlechtert werden.

Die deutsche Rechtschreibung war bereits bestmöglich geregelt, und so kam bei der sogenannten Reform an fast allen Stellen nur Verschlechterung heraus.

2. Die „Reformer“ selbst haben bis 2006 ungefähr 90 % der „Reform“ zurückgebaut[*2] – da hätten sie ehrlicherweise bei den letzten 10 Prozent auch noch nachgeben können.

3. Die „Reform“ enthält nach wie vor als größten Widerspruch in sich, daß

– die Kommasetzung zwar in 9 „Paragraphen“ geregelt sein soll, diese jedoch schwer fehlerhaft sind [*3]

– und kein Deutschlehrer nach ihnen noch Zeichensetzung unterrichten kann.

– Die Zeitungen und Presseagenturen haben sich am 16.12.1999 für die nicht„reformierte“ lesefreundliche Kommasetzung entschieden.

– Ein Deutschlehrer kann seinen Abiturienten nicht mehr die Zeichensetzung unterrichten, die die Berufsanfänger in den Agenturen und Redaktionen benötigen – ein Schildbürgerstreich aus Absurdistan!

4. Außerdem sind an Murks geblieben

– die Beliebigkeitsschreibung, die es den Kindern erschwert, Rechtschreibung zu lernen, weil die Rechtschreibung in den Büchern, Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr einheitlich ist,

– ein Scherbenhaufen an den Schulen. Zwar wurde behauptet, es würden sehr viele Fehlerquellen eingespart, jedoch stimmt das in keiner Weise: Die Rechtschreibleistungen der Schüler sind seit 1996 weit eingebrochen.

 

_______

[*1] Detlef Lindenthal hat im Dezember 1996 gemeinsam mit Matthias Dräger das bisher einzige demokratisch zustande gekommene Gesetz über die Rechtschreibung eingebracht: daß an Schleswig-Holsteins Schulen die bewährte Rechtschreibung unterrichtet wird. Das Gesetz wurde am 27. 9. 1998 mit 885.511 Stimmen von Schleswig-Holsteins Wählern angenommen.

[*2] Geblieben sind lediglich

– die ss-Diktatur,

– der manchmal vorgeschriebene Bindestrich vor mal und jährig („reformiert“: zweimal, aber 2-mal, 17-jährig, aber 17fach),

– der i-Punkt,

– die lese-unfreundlichen drei m: Schwimmmeister

[*3] Die Kommasetzung ist in den §§ 71–79 „geregelt“, jedoch sind fünf dieser neun „Paragraphen“ nur Kann-Bestimmungen (§§ 73, 75, 76, 78); von den verbleibenden vieren sind drei untereinander widersprüchlich (71 und 72 sowie 72 und 74) und einer ganz offensichtlich falsch (79).